NIE & Residencia

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JEDER AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER, DER IN SPANIEN GELD INVESTIEREN ODER EINE RECHTSHANDLUNG VOLLZIEHEN MÖCHTE, MUSS DIE BEKANNTE N.I.E.-NUMMER (IDENTIFIKATIONSNUMMER FÜR AUSLÄNDER) BEANTRAGEN. WIR ERLEICHTERN IHNEN DAS ANTRAGSVERFAHREN.

WENN SIE SICH ENTSCHIEDEN HABEN, IN SPANIEN MEHR ALS 183 TAGE IM JAHR ZU VERBRINGEN, HELFEN WIR IHNEN BEI DER BEANTRAGUNG IHRER RESIDENCIA BZW. AUFENTHALTSGENEHMIGUNG.

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